Allgemeine Fördergrundsätze von „kleinen“ Projekten (im Rahmen der Grundsätze zur Förderung durch die Bischof-Moser-Stiftung)
1. Die Bischof-Moser-Stiftung fördert Projekte, die den pastoralen Prioritäten „Zeichen in der Zeit - Pastorale Prioritäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ entsprechen. Dies gilt insbesondere für Projekte,
2. Der Projektträger legt der Bischof-Moser-Stiftung eine entsprechende Projektbeschreibung vor (Raster der siehe Anlage). Auf dieser Grundlage findet in der Regel ein Gespräch mit dem Vorstand der Bischof-Moser-Stiftung zur weiteren Planung bzw. zum weiteren Vorgehen statt.
3. Die Bischof-Moser-Stiftung finanziert ausschließlich die Personalkosten eines Projektes. Der Projektträger garantiert, dass die entstehenden Maßnahme- bzw. Sachkosten vom Projektträger bzw. anderen Kostenträgern übernommen werden.
4. Die Bischof-Moser-Stiftung finanziert ein Projekt im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Förderung durch die Bischof-Moser-Stiftung.
5. Der Projektträger fasst die Ergebnisse des Projekts in Form eines Abschlussberichts (siehe Berichtsraster der Bischof-Moser-Stiftung) zusammen.
6. Der Projektträger ist bereit, bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt die Bischof-Moser-Stiftung als Förderin entsprechend zu erwähnen. Internetauftritte, die über das Projekt berichten, sind mit der Homepage der Bischof-Moser-Stiftung zu verlinken.
Weitere Fördervoraussetzungen:
Aktuelle Formulare im Förderbereich II: Kleinprojekte