Kirche engagiert sich

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden Sie einen bunten Strauß an Stiftungen mit unterschiedlichstem Engagement. Lernen Sie die Arbeit unserer Stiftungen besser kennen.www.kirche-engagiert-sich.de
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Förderbereich I: Reguläre Projektförderung

Grundsätze zur Förderung von Projekten durch die Bischof-Moser-Stiftung:

1. Die Bischof-Moser-Stiftung fördert Projekte, die den pastoralen Prioritäten „Zeichen in der Zeit - Pastorale Prioritäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ entsprechen. Dies gilt insbesondere für Projekte,

  • deren Zielgruppe über den Bereich der Kirchengemeinde/des Dekanats/der Diözese hinausgehen
  • die innovativen Charakter haben und damit neue Lernerfahrungen erschließen
  • in denen neue Formen der Glaubensvermittlung erschlossen werden
  • die neue Kooperationspartner/innen in den entsprechenden Sozialräumen in die Arbeit mit einbinden und untereinander vernetzen
  • die den gesellschaftlichen und sozialen Auftrag der Kirche wahrnehmen und die Gestaltung der Gesellschaft aktiv unterstützen.

2. Der Projektträger legt der Bischof-Moser-Stiftung eine entsprechende Projektbeschreibung vor (Raster siehe Anlage). Auf dieser Grundlage finden Gespräche mit dem Vorstand der Bischof-Moser-Stiftung zur weiteren Planung bzw. zum weiteren Vorgehen statt.

3. Die Bischof-Moser-Stiftung finanziert ausschließlich die Personalkosten eines Projektes. Der Projektträger garantiert, dass die entstehenden Maßnahme- bzw. Sachkosten vom Projektträger bzw. anderen Kostenträgern übernommen werden.

4. Die Projektförderung ist in der Regel auf drei Jahre befristet, eine Verlängerung ist im Einzelfall und nach eingehender Klärung mit dem Vorstand und entsprechenden finanziellen Ressourcen der Bischof-Moser-Stiftung möglich.

5. Die zu finanzierende Personalstelle im Projekt muss in der Regel von der Stellenkommission bzw. den zuständigen Gremien genehmigt werden. Die entsprechende Stellenbeschreibung ist mit den zuständigen Gremien des Projektträgers abgestimmt und wird der Bischof-Moser-Stiftung vorgelegt.

6. Die Bischof-Moser-Stiftung finanziert ein Projekt im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Förderung durch die Bischof-Moser-Stiftung.

7. Der Projektträger ist verantwortlich für eine nachhaltige Finanzierung für die Zeit nach Ablauf der Projektförderung. Er steht deshalb für einen regelmäßigen Austausch mit einem Projektpaten der Bischof-Moser-Stiftung zur Verfügung.

8. Der Projektträger ist bereit, bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt die Bischof-Moser-Stiftung als Förderin entsprechend zu erwähnen. Internetauftritte, die über das Projekt berichten, sind mit der Homepage der Bischof-Moser-Stiftung zu verlinken.

9. Der Projektträger und die Bischof-Moser-Stiftung schließen zu Beginn des Projekts eine Projektvereinbarung ab, in der die Ziele des Projekts, die Rahmenbedingungen der Finanzierung und die Begleitung des Projekts durch die Bischof-Moser-Stiftung geregelt werden.

 

Aktuelle Formulare im Förderbereich I: Reguläre Projektförderung

Download Projektantrag

Download Checkliste Projekt

Download Finanzierungsplan

 

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