Kirche engagiert sich

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden Sie einen bunten Strauß an Stiftungen mit unterschiedlichstem Engagement. Lernen Sie die Arbeit unserer Stiftungen besser kennen.www.kirche-engagiert-sich.de
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Förderbereich II: Unterstützung von Kleinprojekten

Allgemeine Fördergrundsätze für "Kleinprojekte" (im Rahmen der Grundsätze zur Förderung durch die Bischof-Moser-Stiftung)

1. Die Bischof-Moser-Stiftung fördert Projekte, die den pastoralen Prioritäten „Zeichen in der Zeit - Pastorale Prioritäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ entsprechen. Dies gilt insbesondere für Projekte,

  • deren Zielgruppe über den Bereich der Kirchengemeinde/des Dekanats/der Diözese hinausgehen
  • die innovativen Charakter haben und damit neue Lernerfahrungen erschließen
  • in denen neue Formen der Glaubensvermittlung erschlossen werden
  • die neue Kooperationspartner/innen in den entsprechenden Sozialräumen in die Arbeit mit einbinden und untereinander vernetzen
  • die den gesellschaftlichen und sozialen Auftrag der Kirche wahrnehmen und die Gestaltung der Gesellschaft aktiv unterstützen.

2. Der Projektträger legt der Bischof-Moser-Stiftung eine entsprechende Projektbeschreibung vor (Raster der siehe Anlage). Auf dieser Grundlage findet in der Regel ein Gespräch mit dem Vorstand der Bischof-Moser-Stiftung zur weiteren Planung bzw. zum weiteren Vorgehen statt.

3. Die Bischof-Moser-Stiftung finanziert ausschließlich die Personalkosten eines Projektes. Der Projektträger garantiert, dass die entstehenden Maßnahme- bzw. Sachkosten vom Projektträger bzw. anderen Kostenträgern übernommen werden.

4. Die Bischof-Moser-Stiftung finanziert ein Projekt im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Förderung durch die Bischof-Moser-Stiftung.

5. Der Projektträger fasst die Ergebnisse des Projekts in Form eines Abschlussberichts (siehe Berichtsraster der Bischof-Moser-Stiftung) zusammen.

6. Der Projektträger ist bereit, bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt die Bischof-Moser-Stiftung als Förderin entsprechend zu erwähnen. Internetauftritte, die über das Projekt berichten, sind mit der Homepage der Bischof-Moser-Stiftung zu verlinken.

 

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • das maximale Gesamtfördervolumen je „Kleinprojekt“ beträgt 5.000 Euro
  • im Rahmen der „Kleinprojektförderung“ werden Initiativen von Kirchengemeinden/Seelsorgeeinheiten gefördert
  • der Förderzeitraum erstreckt sich auf max. 3 Jahre
  • die jährliche Bewerbungsfrist endet am 31. Mai
  • eine Co-Finanzierung von bereits laufenden Förderprojekten der Bischof-Moser-Stiftung und anderer diözesaner Zuwendungsgeber ist nicht möglich
  • mit den Fördergeldern werden ausschließlich Honorare bzw. Gehaltsanteile von pastoralen Diensten finanziert. Der Kirchengemeinderat bestätigt die Eignung der für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Person.


Aktuelle Formulare im Förderbereich II: Kleinprojekte

Download Projektantrag

Download Checkliste Projekt

Download Finanzierungsplan

 

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