
Die Bischof-Moser-Stiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist als rechtsfähige und kirchliche Stiftung des Öffentlichen Rechts als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Der Gesetzgeber gewährt bei Zuwendungen für die Bischof-Moser-Stiftung und die unter ihrem Dach gegründeten Treuhandstiftungen einen die Steuer mindernden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen. Über die genauen steuerlichen Aspekte informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch in der Handreichung der Stabsstelle Fundraising der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Handreichung der Stabsstelle Fundraising (43.25 kByte)