Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Spende?
Was ist eine Zustiftung?
Was ist eine Stiftung?
Die unselbstständige Stiftung/ Treuhandstiftung
Der Stiftungsfonds


Was ist eine Spende? Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung für religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige oder kulturelle Zwecke. Spenden können dabei als Geldspenden, Sachspenden oder auch Leistungsspenden erfolgen. Eine Spende an eine Stiftung fließt in voller Höhe in die Stiftung selbst bzw. in ein Projekt dieser Stiftung ein. Nach dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung muss die Spende auf Grund steuerrechtlicher Vorgaben unmittelbar (also spätestens im darauffolgenden Jahr) für die satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecksetzungen der Stiftung ausgegeben werden. Der Spender kann eine solche Spende im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend machen. (Auszug aus der Handreichung "Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens" der Stabsstelle Fundraising, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg)  

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Was ist eine Zustiftung? Mit einer Zustiftung erhält eine vorhandene Stiftung eine Zuwendung, die das Vermögen der Stiftung erhöht. Eine Zustiftung an eine Stiftung ist eine besonders nachhaltige Art der Unterstützung, denn sie wird in vollem Umfang dem Stiftungskapital zugeführt. Allein die laufenden Zinserträge werden für den satzungsgemäßen Stiftungszweck verwendet. (Auszug aus der Handreichung "Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens" der Stabsstelle Fundraising, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg)

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Was ist eine Stiftung? Bei einer Stiftung stellt der Stifter/die Stifterin Vermögen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks zur Verfügung. Dabei ist die Form der Stiftung dann zu wählen, wenn auf Dauer ein kirchlicher, mildtätiger oder gemeinnütziger Zweck finanziell gefördert werden soll. Ein besonderes Wesensmerkmal der Stiftung ist deren Beständigkeit, sprich das dauerhafte, von gesellschaftspolitischen Strömungen weitestgehend unabhängige, Festhalten an den durch die Satzung vor-gegebenen guten Zwecken und deren kompetente Verwirklichung. Die Dauerhaftigkeit und Beständigkeit wird zum einen dadurch erreicht, dass die Stiftung keinem Eigentümer, keinen Mitgliedern oder Gesellschaftern, sondern quasi sich selbst gehört: Eine Stiftung ist ein verselbstständigtes Vermögen mit einer ganz bestimmten Zweckbindung. Zum anderen darf das Stiftungskapital grundsätzlich nicht angetastet werden. Nur dessen Erträge dürfen für den Stiftungszweck ausgegeben werden. (Auszug aus der Handreichung "Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens" der Stabsstelle Fundraising, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg)

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Die unselbstständige Stiftung/ Treuhandstiftung: Bezogen auf den Zweck, die Dauer und grundsätzlich auch auf das Vermögen, unterscheidet sich eine treuhänderische oder unselbstständige Stiftung nicht von einer rechtsfähigen Stiftung. Auch hierbei handelt es sich um ein vom Stifter zur Verfügung gestelltes Kapital, welches mit einer Satzung ausgestattet wird und dessen Erträge für einen vom Stifter bestimmten Zweck auf Dauer eingesetzt werden sollen. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist die unselbstständige Stiftung selbst jedoch nicht rechtsfähig, also keine eigene Rechtsperson. Sie bedarf vielmehr eines rechtsfähigen Trägers (Treuhänder), unter dessen Dach sie sich begibt. Eine staatliche Anerkennung ist dabei nicht erforderlich. Eine unselbstständige Stiftung eignet sich besonders bei kleineren Vermögen, da ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital zur Gründung nicht vorgeschrieben. (Auszug aus der Handreichung "Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens" der Stabsstelle Fundraising, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg)

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Der Stiftungsfonds: Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich ebenfalls um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Dabei wird dieses Vermögen nicht in die Form einer selbstständigen oder unselbständigen Stiftung eingebettet, sondern lediglich als gesondertes Vermögen geführt. Der Stiftungsfonds ist vom Treuhänder als gesondertes Vermögen zu verwalten und nach den Weisungen des Stifters zu verwenden. Das Kapital darf auch hier nicht angegriffen werden, allein die Erträge des Stiftungsfonds dürfen verbraucht werden. Auch diese Form der Hilfe wirkt somit langfristig. Darüber hinaus erfüllen Stiftungsfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch seinen Namen tragen und sind damit ein sichtbares Zeichen seines Engagements. (Auszug aus der Handreichung "Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens" der Stabsstelle Fundraising, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg) 

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Ausführlichere Informationen zu den Begrifflichkeiten des Stiftens und Spendens erhalten Sie direkt bei der Stabsstelle Fundraising, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg.

22.01.2012 - Ravensburg

Gemeindestiftung „himmel-erden“ in Ravensburg errichtet

Die Katholische Kirchengemeinde zur Heiligsten Dreifaltigkeit in Ravensburg-West hat die im letzten Sommer errichtete Stiftung himmel-erden der Öffentlichkeit vorgestellt....

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Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen steht Ihnen gerne Herr Gerhard Rauscher zur Verfügung.

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